Die ONLINE SCHULE für Menschen mit Tieren seit 2013

Ein Blogbeitrag der Schulleitung von tierisches-wissen:

[dropcaps style=’square‘]T[/dropcaps]ierisches Wissen hat sich mit an erste Stelle gesetzt, dass wir – Schulleitung und Dozent/innen – unser Wissen und unsere Erfahrungen gerne mit Interessierten teilen, damit diese davon profitieren können. Aus diesem Grund bieten wir unsere Veranstaltungen an und feilen permanent an neuen Ideen und suchen neue (Gast-)Dozent/innen. Den Lernstoff stellen wir überwiegend in Textform  bereit, in unserem schulinternen Forum. Dahinter steckt eine Menge Arbeit und Herzblut und die Freude am (Mit-)Teilen. Dass sämtliche Texte, egal ob im Forum oder aber als Skript dem Urheberrecht unterliegen, haben wir in unserer Teilnahmebedingung deutlich mitgeteilt.

Den heutigen Blogbeitrag möchten wir – Dozenten und Schulleitung – zum Anlass nehmen, über das Thema Urheberrecht zu informieren.

 

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. [1] § 2 (1) Nr. 1 UrhG besagt: Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme

Was bedeutet das im konkreten Fall für die Plattform tierisches-wissen?

Inhalte aus unseren Kursen sind das geistige Eigentum unserer Dozenten. Die mit Zahlung der Kursgebühr erworbenen Texte und Skripte dürfen vom Kursteilnehmer für die eigenen, privaten Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe von Texten und Skripten an Dritte ist nicht erlaubt. Weder dürfen die Kursinhalte per E-Mail  noch via Homepage, Facebook oder mittels einer anderen Plattform Dritten zu Verfügung gestellt und verbreitet werden. Auch wenn man einer Kollegin oder einem Kollegen vielleicht nur mal eben mit Informationen weiterhelfen möchte, so ist das Weitergeben von Kursmaterial kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Ein solcher Verstoß kann Geld- oder Haftstrafen, sowie Bußgelder nach sich ziehen. Der Rechteinhaber kann einen Verstoß kostenpflichtig durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen und zur Unterlassung auffordern. Die Kosten dafür sind dann vom Abgemahnten zu tragen. Je nach Umfang des Verstoßes können hier erhebliche Kosten entstehen.

 

 

In unseren Teilnahmebedingungen weisen wir klar und deutlich darauf hin, dass das Urheberrecht für die Texte beim jeweiligen Dozenten liegt. Diese Teilnahmebedingungen werden mit Kursanmeldung akzeptiert. Wenn man die Texte für andere als private Zwecke verwenden möchte, muss die erste Anlaufstelle der Urheber des Textes sein. In diesem Fall der entsprechende Dozent. Nur er kann die Erlaubnis geben, dass Teile oder der gesamte Text veröffentlicht werden darf bzw. über den privaten Gebrauch hinaus genutzt werden kann. Neben dem finanziellen Schaden, der bei einem Verstoß dem Dozenten gegenüber entsteht, ist ein derartiges Verhalten auch den anderen Kursteilnehmern gegenüber unfair. Diese haben für den Kurs bezahlt und nun findet sich der Stoff möglicherweise kostenlos zum Download im Internet.

 

„Urheberrecht

Unterlagen, Downloads, PDF´s als Lerninhalte und zur Dokumentation sind urheberrechtlich für die Dozenten und das Portal „tierisches wissen“ als Veranstalter geschützt. Die Nutzung und Speicherung zur Dokumentation ist nur den registrierten Teilnehmer an Onlinekursen, Webinaren und gegebenenfalls auch anderen Veranstaltungsformen dieses Portals gestattet, die sich kostenpflichtig angemeldet und die Gebühren entrichtet haben. Mitschnitte vollständiger Veranstaltungen und vor allem deren Dokumentation auf Datenträger aller Art sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Dozenten und des Veranstalters unzulässig.

Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.“

 

Wir – Dozenten und Schulleitung – möchten heute nicht nur an die Einhaltung des Urheberrechtsgesetzes erinnern, sondern auch jeden Einzelnen sensibilisieren, mit den Werken Dritter sorgsam umzugehen, ganz gleich ob es sich um ein Skript, Texte im Forum oder um Bücher handelt.

 

Wir möchten heute noch einmal dazu aufrufen, fair miteinander umzugehen und das geistige Eigentum des Anderen zu achten. Wir gehen respektvoll mit unseren Schüler/innen und ihren Daten um und erwarten einen ebensolchen Umgang mit uns. Danke!

 

Herzliche Grüße

 

Sonja Tschöpe & Miriam Steinmetz

-Schulleitung-

 

 

 

 

 

 

[1] Haimo Schack: Urheberrecht und Urhebervertragsrecht. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2009, Rn. 2.

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