Es wird für einige Kolleg/innen sicher weitergehen, die andere Therapiemethoden nutzen. Bachblüten dürfen weiter genutzt werden. Auch Aromatherapie gibt es weiter. Und wenn ein Präparat ein Nahrungsergänzer ist (wie Vitalpilze) oder eine ad us vet Bezeichnung trägt, also speziell fürs Tier ist, dann darf sie auch weiter empfohlen werden.
Denn es wird zwar einiges untersagt, aber nicht alles verboten. Dennoch können wir heute nur jedem tierisch Tätigen ans Herz legen sich hier rechtlich über die Verbände zu informieren.
Und nach dem 28.01.2022 wirklich genau prüfen, was man noch schriftlich oder mündlich ausspricht. Denn Nichtwissen schützt vor Strafe nicht und was gesetzlich untersagt ist, ist nunmal untersagt.