Die ONLINE SCHULE für Menschen mit Tieren seit 2013

Corinna Dördelmann

Katz auf Balkonien

Die grüne Katzenoase

Viele Katzenhalter vertreten die Meinung, dass eine Katze Freigang haben muss, da sie ein Jäger ist und täglich eine große Strecke zurücklegt, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Aber nicht jeder hat die Möglichkeit, seiner Katze dies zu ermöglichen, da sie z.B. ein einer Stadtwohnung oder an einer viel befahrenen Straße leben. Und mal ganz ehrlich, wenn nur Menschen eine Katze aufnehmen würden, die ihr Freigang ermöglichen könnten, wo sollten denn dann die Fellnasen alle hin? Die Tierheime sind voll mit Katzen jeden Alters und es werden immer mehr. Da fragt man sich, wo es ihnen besser geht, im Tierheim oder in einer katzengerecht eingerichteten Wohnung mit Dosenöffnern, die sich gut um sie kümmern.

Das Wohlergehen unserer Katze liegt in unseren Händen

Wenn wir uns allerdings entscheiden, eine Miez aufzunehmen, tragen wir auch die Verantwortung, ihren „künstlichen“ Lebensraum Wohnung so artgerecht und abwechslungsreich wie möglich zu gestalten. Eine Draußenkatze kommt dabei nur selten mit Giftpflanzen in Berührung. Die Auswahl ist einfach groß genug, dass sie selten Gefahr läuft an einer für sie giftigen Pflanze zu knabbern. Anders sieht das in einer Wohnung oder auf einem Balkon aus. Der Katze stehen nur wenige Grünpflanzen zur Verfügung und da kann es schon mal passieren, dass sie an einer für sie giftigen Pflanze knabbert. Daher sollten wir uns auf jeden Fall Gedanken darüber machen, welche Pflanzen wir bedenkenlos in der Wohnung und auf dem Balkon anpflanzen können. Im Internet wird man regelrecht mit Informationen dazu überschwemmt und oft findet man ellenlange Listen mit Pflanzen, die man sich als Katzenbesitzer auf gar keinen Fall anschaffen sollte. Darunter fallen z.B. die im Frühling beliebten Tulpen oder Narzissen oder der zu Weihnachten oft gekaufte Weihnachtsstern. Auch Gummibaum und Yucca-Palme sollten besser vermieden werden, wenn die Katze gerne knabbert.

Aber welche Pflanzen sind nun geeignet?

Nur weil die Katze an einer Pflanze knabbert und nicht direkt Vergiftungserscheinungen zeigt, heiß das nicht, dass diese Pflanze nicht giftig ist. „Die Dosis macht das Gift“ und so kann es bei wiederholtem Knabbern an einer bestimmten Pflanze zu Organschädigungen kommen, die dann gar nicht direkt mit dieser Pflanze in Zusammenhang gebracht werden.
Nichtsdestotrotz gibt es viele Pflanzen, die unbedenklich sind, wenn die Miez mal ein mäulchenvoll davon nimmt und ein paar davon sind auch als Knabberpflanzen geeignet. Diese kennen wir allgemein als Katzengras. Dazu gehören das weichere Weizengras und das etwas scharfkantigere Zyperngras. Auch der Zimmerbambus und das immer beliebter werdende Kriechende Schönpolster fallen unter die Kategorie Katzengras. Welche dieser Pflanzen man dem Liebling anbietet hängt ganz von ihren Vorlieben ab. Wichtig ist nur, wie bei allen Pflanzen, die evtl. angeknabbert werden könnten, dass sie nicht mit Chemikalien behandelt wurden. Wenn man sich nicht sicher ist, ob das der Fall ist, sollte man die Pflanzen lieber für ca. 6 Wochen für die Miez unerreichbar aufstellen. Danach sollten sie unbedenklich sein.

Auch bestimmte Kräuter oder Heilpflanzen können ohne Bedenken in der Wohnung oder auf dem Balkon angebaut werden und sogar noch einen Nutzen haben. Basilikum z.B. ist ungiftig für Katzen und sehr lecker für Menschen. Löwenzahn ist nicht nur ungiftig, sondern kann sogar bei Mensch und Tier als Heilpflanze eingesetzt werden. Es unterstützt die Leber und kann gut kurweise zur Entgiftung dieses Organs eingesetzt werden.

Ein Artikel von Corinna Dördelmann

Du möchtest mehr von Corinna lesen? Dann besuche ihre Website, auf der du eine Vielzahl interessanter Blog-Artikel findest:

copyright | Urheberrechtshinweis:

Dieser Artikel ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht gilt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim Autor / bei den Autoren. Bitte frage bei Tierisches-Wissen an, falls du die Inhalte verwenden möchtest. Das Teilen des Links zum Blogartikel ist selbstverständlich mit Angabe des Urhebers bzw. der Urheber erlaubt.